ML Eingabesysteme AGB

1. Allgemeines
Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote gelten ausschließlich unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsabschlüsse, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form, elektronischer Form oder per Fax niederzulegen. Wir liefern ausschließlich für den gewerblichen Bedarf.

 

2. Angebot und Vertragsschluss
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer Bestätigung in schriftlicher Form, elektronischer Form oder per Fax.
Für alle bei uns angelieferten Skizzen, Vorlagen und Entwürfe übernimmt der Besteller die volle Verantwortung hinsichtlich des Reproduktionsrechtes.
Entwürfe, Zeichnungen, Stanzformen, Schablonen, Vorlagen, Dias, Filme und sonstige Hilfsmittel zur Vorbereitung oder Ausführung der Bestellung bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, unser Eigentum.

 

3. Preise
Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk, ausschließlich Verpackung, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern wir den Versand übernehmen, werden die Versandkosten gesondert in Rechnung gestellt. Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Bestellers.

 

4. Lieferung, Lieferzeit
Verbindliche Lieferfristen müssen ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden. Angaben wie „ca.“, „gegen“ usw. bezeichnen keine verbindlichen Fristen, sondern geben nur die voraussichtliche Lieferfrist an.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten -, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder, wenn das Leistungshindernis in typischer Weise nicht nur zu Verzögerung, sondern zu Unmöglichkeit führt, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen und kein Übernahme- oder Vorsorgeverschulden unsererseits vorliegt.
Wir sind im zumutbaren Umfange zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtung durch uns setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir, sofern die Weigerung des Kunden, die Leistung anzunehmen oder in der erforderlichen Weise mitzuwirken, als Lossagung vom Vertrag oder eine erhebliche Gefährdung des Vertragszwecks zu werten ist, berechtigt, Ersatz des uns entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns vermeidbare und dem Kunden zumutbare Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % ohne besondere vorherige Benachrichtigung vor. Berechnet wird die gelieferte Menge.

 

5. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist und zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

 

6. Gewährleistung
Die generelle Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate im kaufmännischen Geschäftsverkehr.
Werden von uns erteilte Anweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen oder Materialien verwendet, die nicht unseren Spezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb von 3 Tagen durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen.
Im Fall einer berechtigten Beanstandung sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt. Bei zweifachem Misslingen der Ersatzlieferung kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Lagerung, fehlerhafte Montage, natürliche Abnützung, chemische, elektrische oder elektronische Einflüsse entstehen bzw. entstanden sind. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.
Für Materialien, die bei uns zur Verarbeitung angeliefert werden, übernehmen wir keine Haftung. Sollten diese durch unser Verschulden unbrauchbar werden, besteht lediglich Anspruch auf Schadensersatz gemäß Punkt 11 dieser AGB.

 

7. Patent- und Urheberrechte
An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, der gesamten Software und ähnlichen Unterlagen, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen diese Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Auf unser Verlangen hin sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben. Für die Verletzung etwaiger Patent-, Schutz- oder Urheberrechte durch den Vertragspartner oder sonstige Dritte können wir nicht haftbar gemacht werden.

 

8. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferungen bleiben bis zu vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung der Vertragspartner Eigentum des Verkäufers. Verpfändung und Sicherungsübereignung dieser Waren sind unzulässig. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Lieferungen sind sorgfältig zu behandeln. Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Der Kunde hat dem Verkäufer stets freien Zugang dahin zu verschaffen, wo sich die per Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände befinden. Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs weiterveräußern oder verarbeiten. Er tritt schon jetzt eine Forderung aus den Weiterverkäufen oder den Weiterverarbeitungen an den Verkäufer ab. Der Kunde hat auf Verlangen die einzelnen abgetretenen Forderungen sowie Namen und die Anschrift des Kunden unverzüglich zu benennen.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware sofort und ohne Einverständnis des Kunden zurückzunehmen.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

 

9. Rücktrittsrecht
Weigert sich der Kunde endgültig, den Vertrag zu erfüllen, so sind wir berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; der Nichterfüllungsschaden beträgt 15 % der Nettovergütung.
Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden.

 

10. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, falls nichts anderes vereinbart ist. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck bei Vorlage durch die bezogene Bank eingelöst wird.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst oder seine Zahlungen eingestellt werden, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Aufrechnung und Zurückbehaltung mit nicht von uns anerkannten Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt. Im Falle mangelhafter Lieferung ist die Zurückbehaltung dann zulässig, wenn wir bereits den Teil des Entgelts erhalten haben, der dem Wert unserer Leistung entspricht.
Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch eine negative Information unseres Kreditversicherers), stehen uns die Rechte aus § 321 BGB zu, und zwar auch für alle weiteren ausstehenden Leistungen aus der Geschäftsverbindung mit den Kunden. Wir sind dann auch berechtigt, alle unverjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung fällig zu stellen.

 

11. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzugs sowie wegen der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, sind im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für die Haftung für sogenannte Mangelfolgeschäden.
Im Übrigen haften wir nur bei Vorliegen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sinsheim.

 

13. Schlussbestimmungen
Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.


Stand 04/24